Staatliche Förderung für Ihre Lüftungsanlage beantragen
BAFA-Förderungen für Lüftungen
Um Fördergelder aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten, können Sie zwei grundlegende und mit verschiedenen Bundesanstalten verknüpfte Wege beschreiten. Entweder Sie beantragen die Fördergelder über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der BEG-Zuschuss der BAFA für Lüftungen gilt sowohl für die Erstmontage von neuen als auch die Erneuerung von alten Lüftungsanlagen. Damit Sie überhaupt einen Zuschuss durch die BAFA erhalten können, müssen die Kosten für die Sanierungsmaßnahme bei mindestens 2.000 Euro liegen.
Die BAFA bietet Ihnen für die Lüftungsanlage einen Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten an. Förderfähig sind alle
- Anschaffungskosten,
- Installations- und Inbetriebnahmekosten sowie
- Kosten für Umfeldmaßnahmen.
Zusätzlich winkt Ihnen ein Bonus von 5 Prozent, wenn der Einbau oder die Optimierung der Lüftung Teil Ihres individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist. So ist ein Zuschuss auf die Investitionskosten von 25 Prozent möglich.
Um die BAFA-Förderung für Lüftungsanlagen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie allerdings einen Energieberater involvieren. Doch auch auf die hierdurch entstehenden Kosten erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Was ist die maximale BAFA-Fördersumme für Lüftungsanlagen?
Bei Förderungen Ihrer Lüftungsanlagen durch das BAFA sollten Sie beachten, dass die Fördersumme für eine Wohneinheit auf 60.000 Euro pro Antrag und Jahr gedeckelt ist. Ohne den iSFP-Bonus ist somit maximal ein Zuschuss von 12.000 Euro drin. Falls Sie also mehrere einzelne Sanierungsmaßnahmen planen und die veranschlagten Kosten höher liegen, raten wir Ihnen, die Maßnahmen auf mehrere Jahre zu verteilen.
Wichtig: Um eine BAFA-Förderung für Ihre Lüftung zu erhalten, müssen Sie nach der Antragstellung eine Fachfirma beauftragen. Hier kommt Krone gt ins Spiel. Wir erstellen Ihnen einen fairen und schriftlichen Kostenvoranschlag, der die Grundlage für die Antragsbewilligung bildet.
Wenn Sie aktuell den Einbau oder die Optimierung einer Lüftungsanlage im Raum Berlin planen, dann melden Sie sich gerne bei uns.