Gas Check
DIE GEBRAUCHSFÄHIGKEITSPRÜFUNG VON GASLEITUNGEN
Die korrekte Durchführung der Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen ist ein wichtiger Bestandteil der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI 2018). Diese wird regelmäßig vom anerkannten Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) als Vorschrift für das Gasfachhandwerk aktualisiert und veröffentlicht.
Die TRGI gibt detaillierte Vorgaben für die Planung, Erstellung, Änderung und den Betrieb von Gasinstallationen mit einem Betriebsdruck von bis zu 0,1 Mpa in Gebäuden und auf Grundstücken vor. Ausgenommen sind Flüssiggasanlagen. Eine wichtige Vorschrift in der TRGI 2018 betrifft die Prüfung auf Dichtheit der Anlage. Es gibt drei verschiedene Arten von Dichtheitsprüfungen, die in der TRGI 2018 beschrieben werden.
Die erste ist die Belastungsprüfung (Vorprüfung) oder Druckprüfung, welche an neu installierten Gasleitungen durchgeführt wird, bevor diese verputzt oder verdeckt werden. Die Belastungsprüfung dient dazu, die Gasleitung zu testen. Dabei wird die Belastbarkeit der Rohre, nicht jedoch deren Dichtheit geprüft. Diese Prüfung wird vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung durchgeführt und erstreckt sich ausschließlich auf die Leitung selbst, ohne Armaturen oder andere Teile.
Die zweite Prüfung ist die Dichtheitsprüfung (Hauptprüfung). Sie ermöglicht es, auch kleinste Undichtigkeiten in der Gasleitung sichtbar zu machen. Sie muss nach jeder baulichen Veränderung und nach der Belastungsprüfung durchgeführt werden. Bei dieser Prüfung wird die gesamte Leitungsanlage inklusive der Armaturen, jedoch ohne Regler- und Sicherheitsarmaturen, auf Dichtheit geprüft.
Die dritte Art von Prüfung wird Gebrauchsfähigkeitsprüfung oder Leckmengenmessung genannt. Sie wird an in Betrieb befindlichen oder stillgelegten Niederdruckleitungen (mit Betriebsdrücken bis zu 100 mbar) durchgeführt, wenn
- es einen Verdacht auf Lecks gibt,
- der Kunde es wünscht,
- eine Anlage wieder in Betrieb genommen wird oder
- der regelmäßige Prüfintervall ansteht.
Dabei wird die Gasleitung unter Betriebsbedingungen geprüft, um festzustellen, ob Gas austritt und falls ja, wie viel Gas entweicht.
WANN MUSS EINE GEBRAUCHSFÄHIGKEITSPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN?
Ist eine Anlage in Betrieb und versorgt vermietete Wohnungen, muss sie mindestens alle 12 Jahre einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung unterzogen werden. Die Prüfung obliegt der Verantwortung des Wohnungseigentümers, der im Schadensfall haftbar gemacht werden kann.
Der gesetzliche Zyklus für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist sehr lang. Es kann beispielsweise vorkommen, dass Schwerlasttransporte erhebliche Erschütterungen verursachen, die die Häuser und Leitungen direkt an der Straße beeinträchtigen.
In der Praxis hat sich deshalb ein Prüfintervall von 5 Jahren etabliert, spätestens jedoch beim Zählerwechsel. Es ist wichtig, Ihre Kunden regelmäßig an die bevorstehende Gebrauchsfähigkeitsprüfung, ihre Haftbarkeit und die Risiken einer defekten Gasleitung zu erinnern.
Die TRGI enthält eine Staffelung der Gebrauchsfähigkeitsprüfung von Gasleitungen, die je nach der Menge an austretendem Gas differenziert. Dies ist der Grund dafür, dass die Gebrauchsfähigkeitsprüfung häufig auch als Leckmengenmessung bezeichnet wird.
Bei der Prüfung wird eine dreiteilige Einstufung vorgenommen, um Anlagen zu bewerten:
- < 1 l/h: gebrauchsfähig
- ≥ 1 l/h bis < 5 l/h: eingeschränkt gebrauchsfähig. Bedeutet: Leitungen müssen abgedichtet und erneuert sowie innerhalb von vier Wochen erneut geprüft werden. Sollte bei der Prüfung Gasgeruch auftreten, gelten diese Kriterien nicht. Die Gasleitung ist dann sofort stillzulegen.
- ≥ 5 l/h: nicht gebrauchsfähig
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